Rechtsprechung
BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Körperliche Züchtigung - Strafrechtliche Wertung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht - Züchtigungsrecht - Körperverletzung - Lehrer - Schüler - Züchtigungsbefugnis - Erziehungszweck
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB Vor § 32, § 223
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 241
- NJW 1958, 799
- MDR 1958, 531
- DÖV 1958, 476
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (13)
- RG, 04.07.1939 - 1 D 302/39
Inwieweit ist der Irrtum eines Lehrers über die Grenzen seines Züchtigungsrechts …
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Bei der rechtlichen Würdigung geht das LG zutreffend von der seitens des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht aus, daß jede körperliche Züchtigung den äußeren und inneren Tatbestand der Körperverletzung in der Form des körperlichen Mißhandelns - § 223 Abs. 1 StGB - erfüllt (BGHSt 6, 263, 264; BGH NJW 1953, 1440; RGSt 73, 257).Das Reichsgericht hat zwar in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, das Züchtigungsrecht könne über die ihm durch das Sittengesetz gezogenen Grenzen hinaus durch Verwaltungsvorschriften mit der Wirkung eingeschränkt werden, daß eine diese Einschränkung nicht beachtende Züchtigung stets strafbare Körperverletzung sei (vgl. zuletzt RGSt 73, 257).
Jede quälerische, gesundheitsschädliche, das Anstands- und Sittlichkeitsgefühl verletzende Behandlung des Zöglings ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten (RGSt 73, 257, 258).
Beispiele bieten die Urteile RGSt 73, 257 (Der Schlag mit der flachen Seite eines dünnen Buches auf den Kopf trifft das rechte Auge, Erblindung) und RG DR 1943, 580 (Netzhautablösung).
- BGH, 14.07.1954 - 5 StR 688/53
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Bei der rechtlichen Würdigung geht das LG zutreffend von der seitens des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht aus, daß jede körperliche Züchtigung den äußeren und inneren Tatbestand der Körperverletzung in der Form des körperlichen Mißhandelns - § 223 Abs. 1 StGB - erfüllt (BGHSt 6, 263, 264; BGH NJW 1953, 1440; RGSt 73, 257).Erst der 5. Strafsenat des BGH hat sie in jüngster Zeit aufgegeben und ausgesprochen, daß das Verhalten eines Lehrers weder allein um deswillen als Körperverletzung strafbar ist, weil eine solche Anordnung es verbietet, noch allein um deswillen straffrei ist, weil ein solches Verbot fehlt (BGHSt 6, 263, 268).
Das Urteil des 5. Strafsenats BGHSt 6, 263 steht nicht entgegen; denn es beruht in keinem Punkte auf einer Rechtsansicht, die von der Auffassung abweicht, die der erkennende Senat in der vorliegenden Sache seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
- RG, 16.04.1931 - III 34/31
Darf der Strafrichter nachprüfen, ob den Lehrer hinsichtlich der Feststellung des …
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Verhältnismäßig spät und auch nur hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein Anlaß zur Züchtigung vorgelegen und ob der Lehrer zum Zwecke der Erziehung gezüchtigt habe, hat es diese Ansicht aufgegeben (RGSt 65, 263 und 67, 324).Aber selbst in der Entscheidung RGSt 65, 263 wird noch daran festgehalten, es unterliege der pflichtmäßigen Beurteilung der Schulorgane, ob und in welchem Umfange innerhalb der zugelassenen Grenzen ein objektiv feststehendes Verhalten Anlaß zur körperlichen Züchtigung eines Schülers geben könnte.
- BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Bei der rechtlichen Würdigung geht das LG zutreffend von der seitens des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht aus, daß jede körperliche Züchtigung den äußeren und inneren Tatbestand der Körperverletzung in der Form des körperlichen Mißhandelns - § 223 Abs. 1 StGB - erfüllt (BGHSt 6, 263, 264; BGH NJW 1953, 1440; RGSt 73, 257).Da die körperliche Züchtigung, auch wenn ihr die Erziehungsabsicht zugrunde liegt, ihrem Wesen und ihrem Zwecke nach in der Zufügung körperlichen oder seelischen Schmerzes besteht (BGH NJW 1953, 1440 Nr. 23), läßt sich ihre Tatbestandsmäßigkeit nicht ernstlich bezweifeln.
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Der 1. Strafsenat vertritt im Urteil BGHSt 3, 105, 108 (Züchtigung von Fürsorgezöglingen) die Ansicht, daß es bei Schlägen mit der flachen Hand darauf ankomme, "inwieweit die sofortige Züchtigung unumgänglich und etwa in anderer Weise nicht angängig war". - RG, 05.10.1933 - II 1508/32
1. Steht dem Geistlichen im kirchlichen Unterricht ein Züchtigungsrecht gegenüber …
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Verhältnismäßig spät und auch nur hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein Anlaß zur Züchtigung vorgelegen und ob der Lehrer zum Zwecke der Erziehung gezüchtigt habe, hat es diese Ansicht aufgegeben (RGSt 65, 263 und 67, 324). - BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Im Urteil 3 StR 181/51 vom 17.05.1951 wird das bejaht; ausnahmsweise könne aber auch eine einzige Ohrfeige die Grenzen der Züchtigungsbefugnis überschreiten. - BGH, 21.01.1954 - 3 StR 527/53
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Auch im Urteil 3 StR 527/53 vom 21.01.1954 wird anerkannt, daß Ohrfeigen zu den allgemein gebräuchlichen und rechtlich zulässigen Züchtigungsmitteln gehören. - RG, 06.05.1913 - II 1123/12
1. Ist die Bestimmung der Geschäftsordnung für das Preuß. Haus der Abgeordneten …
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten (vgl. RGSt 47, 270, 276, 277;… v. Liszt/Schmidt, Lehrbuch, 26. Aufl., S. 187, 189). - RG, 03.06.1889 - 993/89
Körperverletzung unter Überschreitung der Grenzen des dem Lehrer zustehenden …
Auszug aus BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56
Das Reichsgericht hat diese Wirkung allerdings seit der Entscheidung RGSt 19, 265 nur solchen Verwaltungsvorschriften beigelegt, die nach dem Willen der erlassenden Behörde allgemein bindende, zur Ausführung eines Gesetzes dienende Bestimmungen enthalten und auf Grund eines dieser Behörde hierfür verliehenen verfassungsmäßigen Verordnungsrechts und in der für solche Anordnungen vorgeschriebenen oder üblichen Form erlassen worden sind. - RG, 08.02.1927 - I 768/26
Stellt, wenn das Landesschulrecht die körperliche Züchtigung von Schülern für …
- RG, 10.12.1907 - V 808/07
Bestehen im Fürstentum Birkenfeld landesrechtliche Vorschriften über den Umfang …
- RG, 10.04.1902 - 744/02
Steht den Lehrern an den gewerblichen Fortbildungsschulen bei dem Fehlen …
- BayObLG, 04.12.1978 - RReg. 5 St 194/78
Züchtigungsrecht eines bayerischen Volksschullehrers
Dabei geht der Senat von der heute herrschenden Meinung aus, daß auch eine maßvolle Züchtigung von Kindern durch einen Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erziehung den Tatbestand eines Vergehens der Körperverletzung erfüllen kann (BGHSt 6, 263; 11, 241; 12, 64; 14, 53;… Dreher/Tröndle StGB 38. Aufl. RdNr. 10 und Schönke/Schröder StGB 19. Aufl. RdNr. 17, jeweils zu § 223 mit weiteren Hinweisen).Ein gewohnheitsrechtlich begründetes Züchtigungsrecht für Volksschullehrer gegenüber den von ihnen unterrichteten Knaben wurde in der Rechtsprechung bisher einhellig bejaht (RGSt 35, 182; 40, 432; BGHSt 11, 241; 12, 62; 14, 53;… s. auch Dreher/Tröndle 38. Aufl. RdNr. 13;… Schönke/Schröder 19. Aufl. RdNr. 21;… LK 10. Aufl. RdNr. 28 und Lackner 12. Aufl. Anm. 5 b aa, jeweils zu § 223 StGB mit weiteren Hinweisen).
Dies wäre durch eine Rechtsverordnung und mehr kann die Allgemeine Schulordnung keinesfalls sein, nur dann möglich, wenn zunächst ein Gesetz im formellen Sinn unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des Züchtigungsrechts vorsehen und eine nach der Staatsverfassung zugelassene Behörde ermächtigen würde, die Aufhebung durch Rechtsverordnung auszusprechen (BGHSt 11, 241, 253 f).
Der Gesetzgeber selbst muß etwas bedacht, etwas gewollt haben, nicht das Wesentliche dem Verordnungsgeber überlassen wollen (Maunz/Dürig GG Art. 80 RdNr. 28; BVerfGE 14, 174, 185; BGHSt 11, 241, 253 f;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 25 VII a; Lange JZ 1968, 417).
Hätte der Gesetzgeber das zuständige Ministerium zur Aufhebung des gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht ermächtigen wollen, so hätte er dies klar zum Ausdruck bringen müssen (BGHSt 11, 241, 253).
Die Anwendung dieser Grundsätze ergibt, daß im Gebiet des Freistaates Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht jedenfalls insoweit besteht, als der Lehrer an Volksschulen die von ihm unterrichteten Knaben körperlich züchtigen darf, wobei er dieses Recht nach der herrschenden Ansicht (BGHSt 6, 263; 11, 241; 12, 62;… GA 1963, 82; s. auch die Zusammenstellung bei BGH NJW 1976, 1949 und OLG Zweibrücken in NJW 1974, 1772) freilich nur maßvoll zur Aufrechterhaltung der Schulzucht und gleichzeitig im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers ausüben darf.
Letztere hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 23.10.1957 (BGHSt 11, 241, 247 ff) jedenfalls für das Züchtigungsrecht des Lehrers an Volksschulen gegenüber einem von ihm unterrichteten Knaben mit überzeugender und nach Ansicht des Senats noch heute gültiger Begründung zurückgewiesen.
Die Ansicht des Strafrichters, eine körperliche Züchtigung sei dem Lehrer nur in Ausnahmefällen erlaubt, läßt deshalb zumindest die Möglichkeit offen, daß das Amtsgericht in rechtsirriger Weise von zu engen Voraussetzungen für die Ausübung des Züchtigungsrechts ausging, zumal Frechheiten und vorsätzliche Störungen des Unterrichts ein hinreichender Anlaß zu körperlicher Züchtigung sein können und diese nicht nur als "letztes Mittel" in Betracht kommt (BGHSt 11, 241, 259).
- BayObLG, 04.12.1978 - Reg. 5 St 194/78 Dabei geht der Senat von der heute herrschenden Meinung aus, daß auch eine maßvolle Züchtigung von Kindern durch einen Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erziehung den Tatbestand eines Vergehens der Körperverletzung erfüllen kann (BGHSt 6, 263 = NJW 1954, 1615; BGHSt 11, 241 = NJW 1958, 799; BGHSt 12, 62 = NJW 1958, 1356; BGHSt 14, 52 = NJW 1960, 876;… Dreher-Tröndle, StGB, 38. Aufl., § 223 Rdnr. 10 und Schönke-Schröder, StGB, 19. Aufl., § 223 Rdnr. 17, m. w. Hinw.).
a) Ein gewohnheitsrechtlich begründetes Züchtigungsrecht für Volksschullehrer gegenüber den von ihnen unterrichteten Knaben wurde in der Rechtsprechung bisher einhellig bejaht (RGSt 35, 182; 40, 432; BGHSt 11, 241 = NJW 1958, 799; BGHSt 12, 62 = NJW 1958, 1356; BGHSt 14, 52 = NJW 1960, 876;… s. auch Dreher-Tröndle, 38. Aufl., Rdnr. 13;… Schönke-Schröder, § 223, 19. Aufl., Rdnr. 21;… LK, 10. Aufl., § 223 Rdnr. 28 und Lackner, § 223, 12. Aufl., Anm. 5 b aa, jeweils m. w. Hinw.).
Dies wäre durch eine Rechtsverordnung, und mehr kann die Allgemeine Schulordnung keinesfalls sein, nur dann möglich, wenn zunächst ein Gesetz im formellen Sinn unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des Züchtigungsrechts vorsehen und eine nach der Staatsverfassung zugelassene Behörde ermächtigen würde, die Aufhebung durch Rechtsverordnung auszusprechen (BGHSt 11, 241 [253 f.] = NJW 1958, 799).
Der Gesetzgeber selbst muß etwas bedacht, etwas gewollt haben, nicht das Wesentliche dem Verordnungsgeber überlassen wollen (…Maunz, in: Maunz-Dürig, GG Art. 80 Rdnr. 28; BVerfGE 14, 174 [185] = NJW 1962, 1339; BGHSt 11, 241 [253 f.] = NJW 1958, 799;… Wolff-Bachof, VerwR 1, 9. Aufl., § 25 VII a; Lange, JZ 1968, 417).
Hätte der Gesetzgeber das zuständige Ministerium zur Aufhebung des gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht ermächtigen wollen, so hätte er dies klar zum Ausdruck bringen müssen (BGHSt 11, 241 [253] = NJW 1958, 799).
Die Anwendung dieser Grundsätze ergibt, daß im Gebiet des Freistaates Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht jedenfalls insoweit besteht, als der Lehrer an Volksschulen die von ihm unterrichteten Knaben körperlich züchtigen darf, wobei er dieses Recht nach der herrschenden Ansicht (BGHSt 6, 263 = NJW 1954, 1615; BGHSt 11, 241 = NJW 1958, 799;… BGHSt 12, 62 = NJW 1958, 1356, BGH, GA 1963, 82; s. auch die Zusammenstellung bei BGH, NJW 1976, 1949 und OLG Zweibrücken, NJW 1974, 1772) freilich nur maßvoll zur Aufrechterhaltung der Schulzucht und gleichzeitig im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers ausüben darf.
Letztere hat der 2. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 23.10.1957 (BGHSt 11, 241 [247 ff.] = NJW 1958, 799) jedenfalls für das Züchtigungsrecht des Lehrers an Volksschulen gegenüber einem von ihm unterrichteten Knaben mit überzeugender und nach Ansicht des Senats noch heute gültiger Begründung zurückgewiesen.
Die Ansicht des Strafrichters, eine körperliche Züchtigung sei dem Lehrer nur in Ausnahmefällen erlaubt, läßt deshalb zumindest die Möglichkeit offen, daß das AG in rechtsirriger Weise von zu engen Voraussetzungen für die Ausübung des Züchtigungsrechts ausging, zumal Frechheiten und vorsätzliche Störungen des Unterrichts ein hinreichender Anlaß zu körperlicher Züchtigung sein können und diese nicht nur als letzes Mittel in Betracht kommt (BGHSt 11, 241 [259] = NJW 1958, 799).
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12
Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht …
1957 führte der BGH aus, dass Ohrfeigen und Rohrstockschläge eines Lehrers nicht strafbar seien, wenn der Lehrer zur Züchtigung rechtlich befugt sei und sich innerhalb der Grenzen dieser Befugnis halte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1957 - 2 StR 458/56 - BGHSt 11, 241).
- BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06
Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung …
Dieses Argument ist schon im Ansatz fragwürdig, weil dem genannten Verfahrensgrundsatz möglicherweise ein gewohnheitsrechtlicher Charakter zukommt (vgl. BVerfGE 15, 226, 232;… Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Bd. 1, 11. Aufl. § 25 Rdn. 12 ff.) und allenfalls der Gesetzgeber dazu aufgerufen wäre, Änderungen vorzunehmen (vgl. BGHSt 11, 241, 247; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01). - BGH, 04.05.1962 - 4 StR 100/62
Anforderungen und Grenzen des gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht des Lehrers …
Dieser Rechtszustand ist auch heute noch nicht beseitigt worden (vgl. BGHSt 11, 242, 252 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56] bis 257).Sie "zielen" durchweg lediglich darauf "ab", körperliche Züchtigungen, namentlich von Mädchen und Kindern des ersten und zweiten Schuljahres, in den Volksschulen "nach Möglichkeit" auszuschalten, indem sie die Lehrer innerdienstlich anweisen, sich solcher "ungeistigen" Erziehungsmittel grundsätzlich zu enthalten, und bestimmte Richtlinien für die Anwendung der körperlichen Strafe in der Schule erteilen (vgl. BGHSt 6, 263, 267, 268 [BGH 14.07.1954 - 5 StR 688/53]; 11, 241, 252 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56]-257; BayObLG in Seipp-Haugg, Schulrecht in Nordrhein-Westfalen Band 4, 43 B S. 641; OLG Hamm vom 24. Juli 1956, daselbst S. 64 W = NJW 1956, 1690; OLG Schleswig vom 25. Januar 1956 daselbst S. 64 q; OLG Köln vom 29. Januar 1952 in JMBl NRW 1952, 82).
Der Strafrichter ist nicht berufen, von sich aus in diese Entwicklung einzugreifen (BGHSt 11, 241, 257) [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56].
Eine Überschreitung des Züchtigungsrechts wäre jedoch zu bejahen, wenn die Schülerin dem Angeklagten keinen ausreichenden Grund zu einer körperlichen Züchtigung gegeben hätte oder wenn die Zahl und die Stärke der Schläge aus dem gegebenen Anlaß oder etwa im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Schülerin oder aus sonstigen erzieherischen Gründen nicht erlaubt gewesen wäre (BGHSt 11, 241, 257 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56] bis 262 unter IV und V; 12, 62, 74; NJW 1953, 1440 Nr. 23; OLG Köln JMBl NRW 1952, 82; vgl. auch RGSt 73, 257).
- LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - familiäre Gewalt …
Ende der 1950-er Jahre führte der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass Ohrfeigen und Rohrstockschläge eines Lehrers nicht strafbar seien, wenn der Lehrer zur Züchtigung rechtlich befugt sei und sich innerhalb der Grenzen dieser Befugnis halte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1957 - 2 StR 458/56 - BGHSt 11, 241). - BGH, 10.03.1959 - 5 StR 386/57
Rechtsmittel
Nachdem das jetzt angefochtene Urteil des Landgerichts ergangen war, hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Züchtigungsbefugnis der Volksschullehrer im Lande Hessen auf Grund Gewohnheitsrechts anerkannt (BGHSt 11, 241).In diesen Ausführungen sieht der Generalbundesanwalt einen Gegensatz zu Darlegungen in dem schon erwähnten Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 11, 241, 257 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56]-259), der aber den Bestand des angefochtenen Urteils im Ergebnis nicht gefährde.
Dieser Zweck erlaubte die maßvollen Schläge (BGHSt 11, 241, 259) [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56].
Jedenfalls aus diesem Grunde sind die zutreffenden Grundsätze im Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 11, 241, 260 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56]-262) anzuwenden.
- BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
Drahtseilverbindung
In der Tat ist mit der herrschenden Meinung daran festzuhalten, daß das Gewohnheitsrecht als gleichwertige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht steht; zur Außerkraftsetzung einer Norm des Gewohnheitsrechts bedarf es daher eines Eingreifens des Gesetzgebers oder der Bildung von entgegenwirkendem Gewohnheitsrecht (vgl. hierzu auch BGHSt 11, 241, 247) [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56] . - SG Aachen, 27.10.2020 - S 12 VG 3/18 Ende der 1950-er Jahre führte der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass Ohrfeigen und Rohrstockschläge eines Lehrers nicht strafbar seien, wenn der Lehrer zur Züchtigung rechtlich befugt sei und sich innerhalb der Grenzen dieser Befugnis halte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1957 - 2 StR 458/56 - BGHSt 11, 241).
- BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64
Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der …
Nun erfüllt zwar, wie der 2. Strafsenat in seinem grundsätzlichen Urteil BGHSt 11, 241 dargelegt hat, die körperliche Züchtigung des Schülers durch den Lehrer an sich den Tatbestand einer Körperverletzung. - LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1623/22
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2018 - L 13 VG 80/14
Rentenleistungen nach dem OEG
- BGH, 28.11.1960 - III ZR 200/59
Geistliche als Religionslehrer
- VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VG 2838/12
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit …
- BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
Züchtigung durch Schläge mit dem Rohrstock auf das Gesäß - Bestehen eines …
- SG Nürnberg, 27.07.2017 - S 7 VG 16/15
Keine Entschädigung für Erlebnisse im Kinderhort
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 10 VE 39/10
- BGH, 09.12.1959 - 2 StR 489/59
Ausnahmsweise Rechtfertigung der körperlichen Züchtigung eines Schülers durch …
- SG Aachen, 28.11.2017 - S 12 VG 11/15
Geltendmachung des Vorliegens eines Härtefalls im Rahmen des Anspruchs auf …
- BGH, 01.07.1958 - 1 StR 326/56
- BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 2.91
Zulässigkeit eines Befehls - Haartracht
- BVerwG, 26.05.1982 - 1 WB 26.81
Anforderungen an die dienstliche Reglementierung des äußeren Erscheinungsbildes …
- BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64
Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren …
- BVerwG, 10.01.1973 - I WB 146.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.12.1972 - I WB 198.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.12.1972 - I WB 191.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1972 - I WB 149.72
Rechtsmittel
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - L 6 VG 3771/20
Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung der …
- BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Vorgehen gegen den Erlass eines …
- BVerwG, 05.12.1972 - I WB 187.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1972 - I WB 147.72
Rechtsmittel
- OLG Zweibrücken, 12.03.1974 - 5 U 95/73
- BVerwG, 30.08.1972 - I WB 141.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.08.1972 - I WB 157.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.08.1972 - I WB 175.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.07.1972 - I WB 132.72
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1970 - 2 StR 630/69
Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt in fünf Fällen - Anforderungen an die …
- BGH, 12.05.1959 - 1 StR 184/59
Rechtsmittel
- LG Kassel, 15.10.1974 - 43 Ls 102/74
- LG Saarbrücken, 26.07.1973 - 5 Qs 107/73
- BGH, 16.02.1962 - 4 StR 521/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1959 - 2 StR 207/59
Rechtsmittel